Regelwerk - Ordonnanzgewehr(Gültig ab 2017)Ordonnanzgewehr-Ergebnisse:
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Die Wortbezeichnung Ordonnanzwaffen stammt aus dem Begriff des in den Diensten stehenden einheitlich ausgerüsteten Soldaten. Sprich Industriell hergestellte Heeresbewaffnung jeweiliger Länder für den Kriegseinsatz. Als Ordonnanzwaffen sind demnach jene Waffen zu bezeichnen die seitens der Militärs dem jeweiligen Soldaten als Pflichtwaffen zugeteilt wurden. Insbesondere aber sei hier die Zeit etwa von 1890-1950 also unmittelbar die Zeit der beiden Weltkriege angesprochen.
Ordonnanzwaffen sind nicht unbedingt mit der Wortbezeichnung als Dienstwaffen gleichzusetzen, da der Begriff Dienstwaffe weit bis ins 16 Jahrhundert zurückreicht und dabei die ganze Schwarzpulverära sowie auch die Dienstwaffen heutiger Zeit berührt.
Als Meilenstein in der Ordonanzwaffengeschichte gilt insbesondere die industrielle Herstellung von Handfeuerwaffen durch Gasdichte Metallhülsen im Patronenlager. Revolutionierend hinzu das neuartige Nitrozellulose Pulver mit welchem Mantelgeschoße bei weit höherem Gasdruck als mit herkömmlichem Schwarzpulver zu verfeuern waren.
Durch die damals neuartige Erfindung von Repetierwaffen und rauchschwachen Pulver wurde innerhalb kurzer Zeit die gesamte Schwarzpulverära abgelöst, und bestimmt bis in die heutige Zeit den Status von Handfeuerwaffen und deren Munition. Wie viele Ordonnanzwaffen vor und während der beiden Weltkriege hergestellt wurden lässt sich in kaum einer Aufzeichnung finden. Sicherlich aber reicht die Zahl Weltweit über 100 Millionen Stück hinaus.
Nach dem zweiten Weltkrieg war auch die Zeit der sogenannten Handrepetierwaffen vorbei und moderne Automatische Waffen lösten den Heeresgebrauch herkömmlicher Gewehre und Karabiner ab. Millionen dieser nun übrigen, nicht mehr brauchbaren Gewehre Karabiner und Pistolen wurden daher zum Großteil vernichtet, verbrannt, vergraben oder zu Jagdwaffen umgebaut. Ein sehr großer Teil aber wurde weiterhin entweder als Beutewaffen oder eiserne Reserve in Kasernen, Zeughäuser und Arsenalen eingelagert. Allerdings wurde über die Jahre, durch Rost oder Platzmangel, nochmals groß ausgemustert und wiederum hohe Stückzahlen auch in den Hochofen wanderten.
Betrachtet aus der Jetztzeit existiert nur noch ein geringer Bestand aus der einst in riesigen Mengen hergestellter Ordonnanzwaffen. Erst spät, so um und ab 1970 wurden abermals letzte Lagerbestände an Ordonnanzwaffen aus verschiedenen Ländern freigegeben bzw. je nach Gesetzeslage an Zivil für sportliche Zwecke, oder Sammlernutzung, abverkauft.
Da die Preise für durchwegs guterhaltene, zum Großteil nie an die Front ausgegebene Bestände relativ günstig waren, wurde der Ankauf seitens der Sammler und Sportschützen genützt, und einstige den Heeren der Welt zugeteilte Ordonnanzwaffen tauschten schlussendlich ihren ehemaligen Verwendungszweck zum Sportlichen Nutzen. Wie konnte es anders sein, es entwickelten sich Schützenvereine mit Schießsportlichen Regelwerk und erste Ordonnanzschießbewerbe wurden abgehalten.
Auf Österreich bezogen wurden ab etwa den 80er Jahren des 20 Jahrhunderts Freischießbewerbe auf 100m abgehalten, die von den Schützen vielerorts gerne genutzt wurden. Als im Jahr 2009 sich die Funktionäre mehrerer Bundesländer zusammensetzten, wurde mit Hilfe der Bundessportleitung eine erste Österreichische Meisterschaft mit angemessenem Regelwerk noch im selben Jahr abgehalten.
Dies ist nur ein kurzer Auszug zum Verständnis der Geschichte von Ordonnanz und Ordonnanzwaffen. Ein von damals dem Soldaten zugeteilten Instrument bis hin zur Jetztzeit, als verbliebenes Erbe einer bewegten Zeit.
(Autor: Gottfried Kreindl)
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