COVID-19 Maßnahmenverordnung ab 25. Oktober 2020

Liebe Freunde!

Aufgrund der akut steigenden Infektionszahlen treten mit 25. Oktober neue Maßnahmen in Kraft, welche auch unseren Schießsport betreffen. Laut ÖSB gelten seitens Sport Austria nachstehende Eckpunkte der neuen Verordnung für den Sport und deren Ausübung.

Bitte haltet euch an diese Vorgaben und die neuen Handlungsempfehlungen des ÖSB …

Mit sportlichen Grüßen

Präsident OÖ Landesschützenverband
Kons. Manfred Einramhof


 

Seitens Sport Austria wurden folgende Eckpunkt der neuen Verordnung hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Sport hervorgestrichen:

  1. Bei der Sportausübung ist generell der Mindestabstand von 1 Meter zu halten (Ausnahme: kurzfristige Unterschreitung, Hilfestellung und Sportarten, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt)
  2. Reduzierung der Höchstgrenzen bei nicht zugewiesenen Sitzplätzen (indoor 6 Personen, outdoor 12 Personen – zur Durchführung notwendige Personen wie 2 Teams bei Mannschaftssportarten oder BetreuerInnen zählen weiterhin nicht dazu).
  3. Maximal 6 Kinder, denen gegenüber teilnehmende Personen Aufsichtspflichten wahrnehmen, sind ausgenommen (Eltern-Kind-Turnen mit 6 Kindern und 6 Erwachsenen somit möglich).
  4. Parallele Gruppen ohne Durchmischung und mit Abstand zueinander sind weiterhin möglich.
  5. Reduzierung der ZuseherInnen bei zugewiesenen Sitzplätzen (indoor 1.000 Personen, outdoor 1.500 Personen – ab 7 Personen indoor und 13 Personen outdoor ist auf jeden Fall ein Präventionskonzept und eine Anzeige bei bzw. ab 250 Personen die Bewilligung der Behörde notwendig).
  6. Mund-Nasen-Schutz ist indoor auch am Sitzplatz zu tragen (außer Sportausübung).
  7. Mund-Nasen-Schutz ist outdoor bei Veranstaltungen permanent zu tragen (außer Sportausübung).
  8. Interpretation von Sport Austria, solange keine weitere Klarstellung seitens der Ministerien folgt: Speisen und Getränke mit Ausnahme von Wasser dürfen erst ab einer Veranstaltungsdauer von mindestens drei Stunden verabreicht werden, außer der Gastronomiebetrieb ist nicht eigentlicher Teil der Veranstaltung (z.B. Vereinskantine ist unabhängig von Veranstaltungen immer geöffnet – es könnten also auch Gäste vor Ort sein, die nicht an der Veranstaltung teilnehmen).

Nachstehend sind Links zu weiteren Informationen:
Rep. Österreich:  Änderung der COVID-19 Maßnahmenverordnung (22.12.2020)
Rep. Österreich:  Änderung der COVID-19 Maßnahmenverordnung (22.10.2020)
Sport Austria:      Handlungsempfehlungen für Sportvereine u. Sportstättenbetreiber
Sport Austria:      Informationen zum Coronavirus
Sport Austria:      FAQ Coronakrise
ÖSB:                      Änderung der ÖSB-Handlungsempfehlungen

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